Meine Rechte – meine Entscheidung. Recht auf Schutz und Selbstbestimmung als Grundlagen für die Beratung
Auf dem 6. Fachtag des Projektes „Worte helfen Frauen“ wurden grundsätzliche und rechtliche Fragestellungen thematisiert, die in der Beratung von Frauen wichtig sind. Rechtliche Bestimmungen schaffen nicht nur Rahmenbedingungen Sozialer Beratung, aus ihnen ergeben sich auch vielfältige Ansprüche auf Leistungen/Sozialleistungen.
Der Fachtag diente dazu, Kenntnisse aufzufrischen, neue zu gewinnen und dadurch Handlungskompetenzen zu verbessern.
Konkret ging es um drei Themenschwerpunkte:
- Recht auf Gewaltschutz
- Recht auf Asyl
- Recht auf Schwangerschaftsabbruch.
Nach den Grußworten von Andrea Frenzel-Heiduk, Referatsleiterin aus dem Niedersächsischen Sozialministerium und von Silke Gardlo, Leiterin der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. und Projektleitung, startete der Fachtag inhaltlich mit einem Input von Dagmar Freudenberg. Die Staatsanwältin und Referentin für Opferschutz i.R. widmete sich u.a. den Inhalten der Istanbul-Konvention, ihrem Rechtscharakter, ihrer politischen Bedeutung und aktuellen Umsetzung.
Darauf folgte ein Update zum „frauenspezifischen“ Asylrecht von Regina Jördens-Berneburg. Die Rechtsanwältin für Migrationsrecht gab einen ausführlichen Überblick über Rechtsgrundlagen, erläuterte Anerkennungsformen und ihre unterschiedlichen Auswirkungen. Dabei betonte sie, das „geschlechtsspezifische Gewalt, insbesondere durch privat erlittene häusliche Gewalt und Diskriminierung, die im Einklang mit der patriarchalischen Gesellschaftsordnung des Herkunftslandes stehen, […] im Asylverfahren relevant sein [können].“
Nach der Mittagspause folgte der dritte und letzte Input im Plenum. Kira Koethke, Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes, widmete sich der „Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs“. Unter den Gesichtspunkten Bestandsaufnahme, Kritik und Perspektiven, ging sie auf Historie, relevante Gesetze, verfassungsrechtliche Rechtspositionen und auf Vorschläge für eine Neuregelung ein. Dabei spielten vor allem die Empfehlungen der Expert:innen-Kommission eine wesentliche Rolle: Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase straffrei und rechtmäßig, konsistente Folgeregelung (ins. Bei Leistungen der KV), Ausbau von präventiven Maßnahmen uvm.
Im Anschluss an die Expertinnen-Impulse und Diskussionen im Plenum, erwartete die Teilnehmer:innen Raum für Austausch und Vernetzung an drei Thementischen:
Frau Freudenberg übernahm einen Tisch zum Thema Gewalt gegen Frauen, Annette Wiede, Fachreferentin der Vernetzungsstelle für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte gab Tipps zum erfolgreichen Netzwerken und zwei Mitarbeiterinnen des Jobcenters Region Hannover, Mandy Brandt und Norma Behrensen, gaben einen Überblick über Angebote, Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten durch das SGBII/Jobcenter.
Den Einladungsflyer mit Programm können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.