Das Projekt

„Worte helfen Frauen – Übersetzungsleistungen für Frauen in Not“ bietet die Möglichkeit, für Beratungsgespräche mit geflüchteten Frauen und Mädchen Übersetzungsleistungen abzurechnen. Das Angebot stand bereits 2016 allen vom Land Niedersachsen anerkannten und geförderten Gewaltberatungs- und Schwangerenberatungsstellen zur Verfügung. Nun hat sich der Kreis der abrechnungsfähigen Stellen erheblich erweitert.

Die Stellen
Einrichtungen, die in Niedersachsen zu frauenspezifischen Themen beraten, können die Übersetzungskosten bei Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. einreichen, sofern keine andere Möglichkeit zur Abrechnung besteht. Diese sind z.B.

  • Frauenberatungsstellen
  • Gewalt- und Schwangerenberatungsstellen
  • Kommunale Gleichstellungbeauftragte
  • Frauen- und Mädchenhäuser

Zielgruppe
Zielgruppe des Projekts sind geflüchtete Frauen und Migrantinnen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen. Die Inhalte der Beratung müssen einen geschlechtsspezifischen Bezug aufweisen. Aufgrund der strukturellen Benachteiligung von Frauen zählen zu diesen Inhalten alle Bereiche, die die Selbstbestimmung von Frauen stärken. Zu diesen gehören etwa Beratungen zu Gewalt, Schwangerschaft, Sexualität, Verhütung, Prostitution, Menschenhandel.

Abrechnung
Das Abrechnungsverfahren ist möglichst einfach gehalten. Die Stellen, die die Übersetzungsleistungen in Anspruch nehmen, rechnen zeitnah direkt mit Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. ab.

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abrechnungsformular wird mit den Kontodaten der Einrichtung versehen und anschließend an Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. geschickt. Die Kosten werden bis zu einer Höhe von max. 50,00 Euro pro voller Stunde inklusive aller Nebenkosten erstattet. Bei einem Gespräch von 30 Minuten ergeben sich daher max. 25,00 Euro für die Übersetzungsleistung. Sollte diese Grenze überschritten werden, müssen die darüber liegenden Ausgaben selbst getragen werden. Im Allgemeinen wird von einem Stundensatz von 25,00 bis 50,00 Euro ausgegangen.

Je nach Absprache mit der Übersetzerin oder dem Übersetzer geht die Einrichtung in Vorkasse oder vereinbart die Zahlung des abgesprochenen Honorars nach Eingang der Überweisung von Gleichberechtigung und Vernetzung e.V.

Fristen
Die Abrechnungen müssen bis spätestens am 15. des auf den Beratungstermin folgenden Monats bei Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. eingegangen sein. Die Auszahlung erfolgt dann spätestens zum 15. des darauffolgenden Monats (Beispiel: Beratungsgespräch findet im April statt – Abrechnung muss bis 15. Mai vorliegen – Auszahlung erfolgt bis 15. Juni).

Übersetzungsleistende
Die (Beratungs-) Stellen suchen selbstständig geeignete Übersetzerinnen oder Übersetzer. Diese müssen nicht amtlich zertifiziert sein. Die Stellen entscheiden eigenverantwortlich, ob für die Übersetzung das Einhalten von Qualitätsstandards gewährleistet ist.
Interkulturelle Kompetenzen und eine Gendersensibilität sind obligatorisch. Eine Übersetzungsleistung zu erbringen bedeutet, das Gesagte einer anderen Person ohne Einschränkungen und eigene Interpretationen wiederzugeben. Des Weiteren sind die Übersetzenden über die Schweigepflicht aufzuklären. Das Gebot, keine persönlichen Informationen an Dritte weiterzugeben, ist unbedingt einzuhalten.



Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen (FAQ 2022)
Abrechnungsformular

Niedersächsische Anlaufstellen für Fragen zu Schwangerschaft
und Gewalt gegen Frauen

Kontakt

Träger
Gleichberechtigung und Vernetzung e.V.
Sodenstr. 2
30161 Hannover

Sachbearbeitung
Rabia Kuru
Telefon: (0511) 33 65 06 34
kuru@guv-ev.de

Finanzverwaltung
Christiane Olbrich
Telefon: (0511) 33 65 06 21
olbrich@guv-ev.de

Projektleitung
Almut von Woedtke
Telefon: (0511) 33 65 06 23
vonwoedtke@guv-ev.de